Die Firmenbewertung ist ein wichtiger Bestandteil für Unternehmer, die Ihre Firma veräußern der Teilhaber in ihr Unternehmer mit aufnehmen möchten.
Eine solche Firmenbewertung kann über vier unterschiedliche Bewertungsmethoden erstellt werden. Die Experten der ASK Steuerberatung aus Hannover sind im Bereich dieser Unternehmensbewertung fokussiert und haben den Mandanten und dessen Unternehmen im Auge. Welches Bewertungsverfahren für den einzelnen Mandanten das geeignete ist, wird selbstverständlich verantwortungsvoll abgewogen.
Firmenbewertung nach den vier gängigen Methoden
Sie als Unternehmer planen zum Beispiel eine Übergabe Ihrer Firma oder beabsichtigen, neue Investoren mit zu integrieren? Dazu bedarf es in der Regel einer Firmenbewertung, um eine klare Linie, die erforderliche Planungssicherheit sowie firmenspezifische Aussagen für alle Beteiligten feststellen zu können.
Das Ertragswertverfahren:
Das sog. Ertragswertverfahren gehört zu den gängigen Methoden, die heute zur Bewertung einer Firma angewendet wird. Bei dieser Bewertungsmethode wird angenommen, dass sich der Wert des Unternehmens aus der Möglichkeit errechnet, künftig Gewinne zu erzielen.
Für diese Berechnung werden zwei Größen benötigt. Zum einen wird der Wert des Eigenkapitals auf der Grundlage einer Plan Gewinn- und Verlustrechnung bestimmt und zum anderen muss die Abzinsung der sich daraus ergebenden künftigen Ertragsüberschüsse auch ermittelt werden.
Zukünftiger Ertragsüberschuss:
Der künftig zu erwartende Gewinn wird anhand der Werte aus der Vergangenheit berechnet. Der Ertrag wird u. a. um betriebsfremde, periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen bereinigt und Erträge berechnet.
Kapitalisierungszins: Der Kapitalisierungszinssatz berechnet sich aus sich dem Basiszinssatz, einem Immobilienzuschlag, dem Abzug für Inflationsschutz und einem Risikozuschlag.
Der Ertragswert, der auf diese Weise kalkuliert wurde, darf jedoch nicht als der Preis für das Unternehmen gesehen werden, denn die Vorstellungen von Käufer und Verkäufer werden dennoch abweichen.
Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Methode)
Wie beim Ertragswertverfahren wird bei diesem Verfahren der Barwert künftiger finanzieller Überschüsse ermittelt. Bei einer solchen Methode wird jedoch nicht der Jahresüberschuss berechnet, sondern der sogenannte Cash Flow als Berechnungsgröße verwendet.
Ein solches Verfahren findet eher bei größeren bzw. börsennotierten Unternehmen Anwendung, weil eine detaillierte sowie umfassende Datenbasis benötigt wird. Bei kleinen sowie mittleren Unternehmen gehen der Jahresabschluss und die dazugehörigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen in der Regel nicht derart in die Tiefe, dass die benötigte Datenbasis ermittelt werden kann.
Substanzwertverfahren
Beim Substanzwertverfahren werden lediglich die vorhandenen Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Grundstück, Gebäude, Maschinen etc. berücksichtigt, welche einzeln bewertbar sind. Von dem Betrag, welcher sich daraus ergibt, werden noch die Verbindlichkeiten subtrahiert.
Mit dieser Methode wird in erster Linie der Betrag ermittelt, welcher notwendig wäre, um das Unternehmen von „Null“ an wieder aufzubauen.
Dieses Verfahren wird allerdings kaum noch angewendet, da heutzutage bei der Unternehmensbewertung v. a. die Fortführung einer Firma eine wichtige Rolle spielt.
Liquidationswertverfahren
Diese Methode der Firmenbewertung wird insbesondere dann angewendet, sofern eine Firma aufgelöst oder auch zerschlagen werden soll. Der Liquidationswert wird hierbei aus der Summe der zu erwartenden Verwertungserlöse gebildet.
Für die Ermittlung des Verkaufswerts eignet sich dieses Verfahren nicht, weil der Liquidationswert die absolute Untergrenze bei der Unternehmensbewertung darstellt.